Corona-Pandemie

Auch die Jura-Studierenden in Berlin und Brandenburg sind seit dem Frühjahr 2020 massiv von den Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffen.

Wir begrüßen es daher sehr, dass das GJPA Berlin-Brandenburg unseren Forderungen nachgekommen ist und entschieden hat, dass

  • das Sommersemester 2020,
  • das Wintersemester 2020/21,
  • das Sommersemester 2021 und
  • das Wintersemester 2021/22

bei der Berechnung des Freiversuchs insgesamt nicht mitgezählt wird, d. h. bei der Berechnung der Frist des § 13 Abs. 1 JAO (Berlin/Brandenburg) unberücksichtigt bleibt. Dies gilt daher auch bei einer Anmeldung zu kommenden Prüfungskampagnen. Da das Semester nicht als Fachsemester gezählt wird, profitieren von dieser Regel auch diejenigen, die ansonsten die Höchstfrist des § 13 Abs. 2 JAO (Berlin/Brandenburg) bereits ausgeschöpft haben.

Ein separater Nachweis für die Geltendmachung der Corona-Freiversuchsregelung ist nicht erforderlich.

Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass sich die Pandemie so wenig wie möglich auf das Studium auswirkt und entstandene Beeinträchtigungen abgemildert werden.

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