Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

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I. Prüfungstermine

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt (GJPA) veranstaltet pro Jahr zwei Examenskampagnen für die Erste Juristische Prüfung:

  • Frühjahrskampagne: Anmeldung in der Regel von Anfang November bis Mitte Dezember (schriftliche Prüfungen grundsätzlich Mitte/Ende April, mündliche Prüfung grundsätzlich im September)
  • Herbstkampagne: Anmeldung in der Regel von Anfang Mai bis Mitte Juni (schriftliche Prüfungen grundsätzlich Mitte/Ende Oktober, mündliche Prüfung grundsätzlich im März)

Weitere Informationen zu den Prüfungsterminen finden sich hier.

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II. Anmeldung und Zulassungsvoraussetzungen

Für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung sind die folgenden Unterlagen notwendig:

  • Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses
  • ausgefülltes und ausgedrucktes (Online-)Antragsformular
  • Studienverlaufsbescheinigung über das gesamte Studium bis zum Zeitpunkt der Meldung (einschließlich eventueller Vorstudiengänge)
  • amtliche Leistungsübersicht
  • handschriftlicher und unterschriebener Lebenslauf
  • Praktikanachweise im Original
  • ggf. Nachweis für eine Meldefristverlängerung
  • ggf. Nachweis der Anerkennung auswärtig erbrachter Leistungen
  • ggf. Zeugnis der universitären Schwerpunktsprüfung nebst einer einfachen Kopie (keine Zulassungsvoraussetzung)

Die vollständigen Unterlagen sind an die folgende Adresse zu senden (bis auf Weiteres nur postalisch):

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Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Salzburger Str. 21-25
10825 Berlin

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Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält etwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin mit der Ladung einen Zulassungsbescheid durch einfachen Brief.
In der Regel wird zuvor auch eine Mail verschickt, wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind.

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III. Weitere Informationen

  • Ein Zulassungsantrag kann nach dem Ende der Meldefrist nicht mehr zurückgenommen werden.
  • Eine Änderung des Rechtsgebiets für den mündlichen Vortrag ist nach dem Ende der Meldefrist grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Ein separater Nachweis für die Geltendmachung der Corona-Freiversuchsregelung ist nicht erforderlich (siehe auch: Corona-Pandemie)

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Weitere Informationen zur Anmeldung und den Zulassungsvoraussetzungen finden sich hier.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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