Mündliche Pflichtfachprüfung

I. Prüfungstermine

Je nach Prüfungskampagne finden die mündlichen Prüfungen entweder im September oder im März statt:

  • Frühjahrskampagne: grundsätzlich September
  • Herbstkampagne: grundsätzlich März

Die Prüfungen finden in der Regel täglich von montags bis freitags, verteilt über den gesamten Monat, statt.

Weitere Informationen zu den Prüfungsterminen finden sich hier.

II. Ladung und Zulassungsvoraussetzungen

Eine separate Anmeldung zur mündlichen Pflichtfachprüfung ist nicht erforderlich.

Eine Ladung erfolgt, wenn im schriftlichen Teil der Pflichtfachprüfung mindestens vier von sieben Klausuren bestanden wurden, mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 Punkten.

Die Ladung erfolgt ausschließlich per E-Mail, etwa zwei bis drei Wochen vor dem Termin der eigentlichen mündlichen Prüfung. Sie enthält neben der offiziellen Notenbekanntgabe für den schriftlichen Teil auch die Namen der Prüferinnen und Prüfer sowie aller Mitprüflinge (falls bei der Anmeldung angegeben, auch deren jeweilige Handynummern). Ebenfalls enthalten ist ein Termin für eine Gesprächsmöglichkeit mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

III. Vorbereitung auf die mündliche Pflichtfachprüfung

Nach der (unverbindlichen) Notenbekanntgabe, die je nach Prüfungskampagne im Juli oder Januar erfolgt, sollte die Zeit genutzt werden, um den gesamten Stoff zu wiederholen. Insbesondere sollte damit begonnen werden, Prüfungsvorträge des jeweils bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gewählten Rechtsgebiets zu üben. Es ist dabei völlig normal, wenn der Einstieg zunächst etwas schwerfällt und sich das Lernen etwas „ziellos“ anfühlt. 

Bei dem Prüfungsvortrag handelt es sich um eine mündliche Falllösung. Im Vergleich zu den Fällen aus den Klausuren ist der Sachverhalt wesentlich kürzer. Es handelt sich – anders als im Zweiten Staatsexamen – nicht um einen Aktenvortrag (auch wenn er unter Examenskandidat*innen häufig so bezeichnet wird).

Mit dem Erhalt der Ladung ist der Erhalt von Prüfungsprotokollen möglich, die etwas gezielteres Lernen für die einzelnen Prüfungsgespräche ermöglichen. Neben den kommerziellen Anbietern betreuen einige Fachschaften auch eigene Protokollsammlungen. 
In der Regel ist die Hinterlegung von Pfand oder die Angabe einer Bankverbindung erforderlich, von der ggf. Geld abgebucht wird, wenn im Anschluss an die Prüfung keine eigenen Protokolle eingereicht werden.

Die Reihenfolge, in der auf der Ladung die Namen der einzelnen Prüflinge aufgeführt sind, ist auch die Reihenfolge, in der die Prüfungsvorträge erfolgen. Die einzelnen Prüfungsgruppen sind in der Regel nach Bundesländern aufgeteilt.

Die Wahrnehmung des Gesprächstermins mit dem Vorsitz der Prüfungskommission ist in der Regel empfehlenswert. So könnt ihr nicht nur eure Mitprüflinge kennenlernen (sofern ihr euch nicht schon auf andere Weise vernetzt habt), sondern auch ein Gefühl für eine der Personen bekommen, die euch in der Prüfung gegenüber sitzen wird. Der Vorsitz der Prüfungskommission ist grundsätzlich sehr erfahren in Bezug auf die Durchführung mündlicher Prüfungen im Ersten Staatsexamen und kann alle eure Fragen sicherlich beantworten. Auch kann das Gespräch möglicherweise dabei helfen, die Angst oder Aufregung vor der Prüfungssituation etwas zu verringern.

IV. Am Tag vor der Prüfung

Der Tag der mündlichen Prüfung wird lang und anstrengend. Sorgt daher dafür, dass ihr in der Nacht davor genügend Schlaf bekommt und packt eure Tasche schon am Vorabend. Gesetze nicht vergessen! Plant auch die Mitnahme von genügend Essen und Trinken ein.

Damit ihr während eures Prüfungsvortrags die Zeit im Auge behalten könnt, denkt auch an eine Uhr oder einen Wecker.

Für die Nutzung der Schließfächer im Aufenthaltsraum benötigt ihr zudem eine Münze oder einen Pfandchip.

V. Ablauf des Prüfungstags

Die Ladung zum Prüfungstag erfolgt zu um 8 Uhr. Die Anmeldung erfolgt beim Pförtner unter Vorzeigen des Personalausweises. Ab circa 7 Uhr kann der für alle Prüfungsgruppen gemeinsam zur Verfügung stehende Aufenthaltsraum jedoch schon betreten werden. Es darf grundsätzlich dorthin alles mitgenommen werden (Smartphone, Karteikarten etc.). Alle Gegenstände, die nicht in der Prüfung zugelassen sind, sind jedoch während der einzelnen Prüfungsleistungen zurückzulassen und ggf. einzuschließen.

Der Tag beginnt mit der einstündigen Vorbereitungszeit für den Prüfungsvortrag. Im Abstand von jeweils 20 Minuten wird nacheinander je eine Person pro Prüfungsgruppe – in der Reihenfolge, die auf der Ladung steht – in den Vorbereitungsraum gebracht. Dort gibt es für jeden Prüfling einen fest zugewiesenen Platz, auf dem in der Regel schon vor Beginn der Vorbereitungszeit Gesetzestexte etc. abgestellt werden konnten. Alle Prüflinge am selben Prüfungstag erhalten denselben Sachverhalt. Da nicht nur alle 20 Minuten neue Prüflinge in den Raum gebracht, sondern später auch abgeholt werden, ist gegenseitige Rücksichtnahme und ruhiges Verhalten unbedingt erforderlich.

Nach der Vorbereitungszeit werden die jeweiligen Prüflinge abgeholt und in den Prüfungsraum gebracht. Dort wird auch die gesamte Prüfungskommission erstmals angetroffen. Nach kurzer Begrüßung ist die mündliche Falllösung innerhalb von zehn Minuten vorzutragen. Danach erfolgt ein etwa fünfminütiges Prüfungsgespräch, bei dem entweder vertiefende Nachfragen zur Falllösung gestellt werden oder sonstige Fragen aus dem entsprechenden Rechtsgebiet. Nach Ende dieses Prüfungsabschnitts können die Gesetzestexte auf dem zugewiesenen Platz im Prüfungsraum zurückgelassen werden. Im Anschluss kann in den Aufenthaltsraum zurückgekehrt werden und darauf gewartet werden, bis alle Prüflinge der eigenen Prüfungsgruppe mit ihrem Prüfungsvortrag fertig sind.

Sind alle Prüflinge der Gruppe durch, geht es nach kurzer Pause mit den Prüfungsgesprächen zu den einzelnen Rechtsgebieten weiter. Die Reihenfolge der einzelnen Fächer ist in der Regel bereits beim Vorgespräch mit dem Vorsitz der Prüfungskommission festgelegt worden. Pro Prüfling und Fach beträgt die Prüfungsdauer 10 Minuten. Bei fünf Prüflingen in einer Prüfungsgruppe dauert eine Prüfung somit 50 Minuten pro Rechtsgebiet. Zwischen den einzelnen Prüfungsgesprächen gibt es ebenfalls immer kurze Pausen im Aufenthaltsraum.

VI. Nach der Prüfung

Nach dem letzten Gespräch berät die Prüfungskommission über eure Gesamtnote für die mündliche Prüfung. Je nach Diskussionsbedarf kann dies kürzer oder länger dauern. Sobald sie mit der Beratung fertig sind, werdet ihr ein letztes Mal in den Prüfungsraum gebeten.

Die Notenbekanntgabe läuft wie folgt ab: Zunächst wird euch der Notenbereich, den ihr in der staatlichen Pflichtfachprüfung erreicht habt, mitgeteilt. Es handelt sich NICHT um die Gesamtnote, d. h. der Schwerpunkt ist nicht mit eingerechnet. Es folgt die Aufschlüsselung nach den einzelnen Prüfungsleistungen. Schreibt diese am besten selbst auf einem kleinen Papier mit, für den Fall, dass sich bei der Zusammenrechnung ein Fehler eingeschlichen hat. Die Verkündung der Ergebnisse geschieht jeweils offen innerhalb der eigenen Prüfungsgruppe, also in Gegenwart eurer Mitprüflinge. Bei Unzufriedenheit mit der eigenen Note ist sofort nach einer Begründung zu fragen (siehe dazu auch den diesbezüglichen Hinweis auf der Ladung zur mündlichen Prüfung).

Im Anschluss dürft ihr den Raum verlassen und euch draußen feiern lassen. Bitte achtet in Rücksicht auf die Anwohner*innen trotz der Feierlichkeiten darauf, nicht zu laut zu sein und keinen Müll zu hinterlassen!

Das Zeugnis wird in der Regel nach ein bis zwei Wochen postalisch zugestellt.

Sofern ihr Prüfungsprotokolle der Prüfer*innen erhalten habt, denkt unbedingt zeitnah an die Erstellung und Einreichung der eigenen Protokolle. Ihr erspart euch dadurch nicht nur die Zahlung einer Vertragsstrafe bzw. erhaltet euer Pfand zurück, sondern helft auch zukünftigen Prüflingen!

VII. Weitere Informationen

  • Aufregung: Alle Mitglieder der Prüfungskommission wissen, dass ihr euch in einer Drucksituation befindet und entsprechend aufgeregt seid. Macht euch deshalb nicht allzu fertig, auch wenn ihr vielleicht mal etwas Falsches gesagt habt. Es ist ein langer Tag für alle und daher ist klar, dass die Konzentration irgendwann nachlässt. Am Ende seid ihr bestimmt besser gewesen, als ihr gedacht habt!
  • Kenntnis der Klausurnoten: Die Bekanntgabe der Noten aus der schriftlichen Pflichtfachprüfung gegenüber der Prüfungskommission soll dazu dienen, die mündliche Prüfung im Interesse der Studierenden an das Niveau der Prüflinge anpassen zu können. 
  • Hilfsmittel: Es gelten die gleichen Hilfsmittel-Regelungen wie im schriftlichen Teil der Pflichtfachprüfung. Mehr Informationen dazu hier.
  • Stand der Hilfsmittel: Es sind die am Tag der mündlichen Prüfung aktuellen Auflagen bzw. Ergänzungslieferungen zu verwenden. Ältere Auflagen können auf eigenes Risiko verwendet werden.
  • Gestaltung des Prüfungsraums: Prüflinge und Mitglieder der Prüfungskommission sitzen sich jeweils in einer Reihe direkt gegenüber. Körpersprache ist daher in der Regel nur ab dem Oberkörper zu erkennen.
  • Verlassen des Gebäudes: Das Gebäude darf bei Fehlen gegenteiliger Ansage zwischen den einzelnen Teilleistungen grundsätzlich verlassen werden. Es ist jedoch wichtig, nicht die Zeit aus den Augen zu verlieren. Auf Prüflinge, die sich im Zeitpunkt der Abholung zur nächsten Prüfung nicht im Aufenthaltsraum befinden, wird nicht gewartet. Anders natürlich bei Besuch der Toilette.
  • Ende des Prüfungstags: Das Ende des Prüfungstags ist schwer abzuschätzen; es kommt auch auf die Größe der Prüfungsgruppe an. In der Regel erfolgt die Notenbekanntgabe aber irgendwann zwischen 14 und 16 Uhr. Es kann sich daher anbieten, den Personen, die zum „Abholen“ kommen möchten, vor Beginn des letzten Prüfungsgesprächs zu schreiben. Dann sollte es nur noch etwa 60 bis 90 Minuten dauern.
  • Zuhörer*innen: Die mündlichen Prüfungen sind grundsätzlich nicht öffentlich, allerdings ist ein Zuhören unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen dazu finden sich hier auf der Seite des GJPA.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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