Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt (GJPA) ist in Berlin und Brandenburg für die Abnahme der beiden juristischen Staatsexamina zuständig.

Die Länderfachschaft Berlin-Brandenburg trifft sich in regelmäßigen Abständen mit den Vertreter:innen des Prüfungsamtes zum Gespräch. Bei diesen Treffen werden die Anliegen der Studierendenschaft aufgegriffen und diskutiert, und so ein direkter Informationsaustausch ermöglicht.

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Das letzte Gespräch fand am 07.07.2022 statt. Besprochen wurden unter anderem die folgenden Punkte:

  • Reform des § 3 JAO (Berlin/Brandenburg): Im Austausch mit der Länderfachschaft Berlin-Brandenburg und den Mitgliedsfachschaften soll im kommenden Jahr der Prüfungsstoff für das Erste Juristische Examen in § 3 JAO (Berlin/Brandenburg) aktualisiert werden. Die Grundstruktur wird nach Angaben des GJPA aber auch künftig erhalten bleiben.
    Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Stoffkatalog nicht erweitert, sondern stattdessen auf die durch Rechtsetzung und Rechtsprechung inhaltliche erfolgte Ausdehnung Rücksicht genommen wird. Zudem soll in Hinblick auf das Europarecht eine schärfere Trennung zwischen den Stoffanforderungen für Studierende des regulären Studiengangs in Berlin und Potsdam und für Studierende der „European Law School“ sowie der Europa-Universität Viadrina erfolgen.
  • Handschriftlicher Lebenslauf: Im Zuge der JAO-Reform soll auch über die Abschaffung der Einreichung eines (handschriftlichen) Lebenslaufes im Rahmen der Examensanmeldung nachgedacht werden, um etwaige Diskriminierung zu vermeiden.
  • Anonymisierung schriftlicher Universitätsprüfungen: Das GJPA sympathisiert mit dem Vorschlag, alle schriftlichen Universitätsprüfungen zu anonymisieren. Die jeweilige Umsetzung dessen hat aber aufgrund der Wissenschaftsfreiheit durch die einzelnen Fakultäten zu erfolgen.
  • Umgang mit Gesetzesreformen: In Bezug auf Gesetzesänderungen gibt der zu verwendende Stand der Hilfsmittel Aufschluss darüber, was von den Studierenden erwartet wird. Bei umfassenden Reformen darf zudem davon ausgegangen werden, dass der Lösungsvermerk einen entsprechenden Hinweis auf die kürzlich erfolgte Änderung enthält und somit vertiefte Kenntnisse, auch mangels Rechtsprechung, nicht zu erwarten sind.
  • Klebezettel: Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Regelung zu den Klebezetteln auf der Website des GJPA dahin gehend zu verstehen ist, dass es grundsätzlich erlaubt ist, beliebig viele unbeschriftete Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel in den Gesetzestexten anzubringen. Eine Ausnahme zu der Regelung, dass Klebezettel nur ohne Beschriftung zulässig sind, gilt nur für die Kurzbezeichnung eines Gesetzes: Es ist pro Gesetz einmal erlaubt, dieses mit einem beschrifteten Klebezettel zu markieren. Auf diesem darf jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden. Wo es angebracht wird, ist freigestellt.
  • Stand des E-Examens: Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Einführung des E-Examens für die Zweite Juristische Prüfung weiterhin für Dezember 2023 anberaumt wird. Der aktuelle Stand ist beim Personalrat der Berliner Referendar*innen beim Kammergericht nachzulesen. Wann die Einführung des E-Examens auch für die Erste Juristische Prüfung erfolgt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Erfahrungen aus der digitalen Durchführung im Zweiten Staatsexamen sollen allerdings für die Vorbereitung der Digitalisierung des Ersten Staatsexamens genutzt werden. Zunächst gilt es, dass auch universitäre Prüfungen digitalisiert werden, sodass Studierende das digitale Klausuren schreiben einüben können.

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