Die Länderfachschaft Berlin-Brandenburg trifft sich in regelmäßigen Abständen mit den Vertreter:innen der Politik zum Gespräch. Bei diesen Treffen werden die Anliegen der Studierendenschaft aufgegriffen und diskutiert, und so ein direkter Informationsaustausch ermöglicht. Zu diesen Vertreter:innen zählen derzeit insbesondere:
- Felor Badenberg (Berliner Justizsenatorin)
- Susanne Hoffmann (Brandenburger Justizministerin)
- Leitung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)
Eine Übersicht über die Inhalte der letzten Gespräche findest Du hier:
Während unseres Gesprächs mit dem GJPA am 13.09.2023 wurden unter anderem die folgenden Punkte besprochen:
- Landesrecht in der Pflichtfachprüfung: Sollen landesrechtliche Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts oder des Baurechts im Rahmen einer Klausur abgeprüft werden, wird entweder der Hinweis gegeben, dass der Fall jeweils nach Berliner oder Brandenburger Recht zu lösen ist oder mittels eines Falls, der in einem fiktiven Bundesland spielt. Entsprechend benötigte Gesetzestexte würden abgedruckt werden.
- Veranstaltung des GJPA „Examen, aber wie“?: In Kooperation mit den juristischen Fakultäten in Berlin und Brandenburg organisiert das GJPA vor jeder Examenskampagne eine Informationsveranstaltung zu allen Themen rund um das Erste Staatsexamen. Neben Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der Prüfungen, haben Studierende auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, um so den psychischen Druck, der aus den bestehenden Unsicherheiten resultiert, zu verringern. Die Informationen zur Veranstaltung werden jeweils über die einzelnen Fakultäten und die Länderfachschaft bekannt gegeben.
- Handschriftlicher Lebenslauf: Das Erfordernis der Handschriftlichkeit des zur Examensanmeldung erforderlichen Lebenslaufs soll zeitnah abgeschafft werden.
- Unabhängige Zweitkorrektur in der staatlichen Pflichtfachprüfung: Es besteht weiterhin die Hürde, dass nicht ausreichend Korrektor*innen und finanzielle Mittel für eine unabhängige Zweitkorrektur zur Verfügung stehen. Bevor auch sonstige Änderungen am Korrekturverfahren vorgenommen werden, sollen zunächst einige in Rheinland-Pfalz nach der kürzlichen Einführung der unabhängigen Zweitkorrektur gewonnene Erfahrungen ausgewertet werden.
- Prüfungsstoff in der mündlichen Pflichtfachprüfung: Um zu vermeiden, dass während der mündlichen Prüfung Fragen gestellt werden, die nicht Teil des Prüfungsstoffs sind, wird bereits jetzt vonseiten des GJPA vor jeder Kampagne ein Hinweis auf den Prüfungskatalog in § 3 JAO an die Prüfer*innen verschickt. Künftig soll dieser Hinweis noch stärker hervorgehoben werden.
- Vornoten in der mündlichen Pflichtfachprüfung: Die Bekanntgabe der Vornoten aus der schriftlichen Pflichtfachprüfung gegenüber der Prüfungskommission soll dazu dienen, die mündliche Prüfung im Interesse der Studierenden an das Niveau der Prüflinge anpassen zu können.
- Besetzung der Prüfungskommissionen: Um mögliche Diskriminierung zu vermeiden, soll jede Prüfungskommission einer mündlichen Pflichtfachprüfung mit mindestens einer Frau besetzt werden. Für eine solche Besetzung sind jedoch aktuell nicht ausreichend Prüferinnen vorhanden. Das GJPA wird sich bemühen, durch einen gezielten Aufruf künftig mehr Juristinnen für die Mitgliedschaft in einer Prüfungskommission zu gewinnen.
- Reform des § 3 JAO: Eine Reform bzw. Aktualisierung des § 3 JAO ist nach wie vor wünschenswert. Das GJPA ist konkreten Vorschlägen aus der Studierendenschaft bezüglich des Inhalts des Prüfungsstoffs sehr zugeneigt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine substanzielle Auseinandersetzung mit dem Stoff und der damit verbundenen Priorisierung erfolgt ist. Der Umfang des Prüfungsstoffs soll dabei aber nicht erhöht werden.
- E-Examen im Ersten Staatsexamen: Die Möglichkeit des E-Examens wird zu Dezember 2023 im Zweiten Staatsexamen eingeführt. Hinsichtlich der Einführung auch im Ersten Staatsexamen sind aufgrund der wesentlich höheren Anzahl an Examenskandidat*innen derzeit insbesondere noch Kapazitätsfragen zu klären. Erst wenn eine qualitativ und quantitativ ausreichende Ausstattung an den möglichen Prüfungsstandorten nachhaltig gewährleistet werden kann, kann eine Einführung erfolgen.
Das letzte Gespräch mit der Berliner Jusitzsenatorin Felor Badenberg fand am 14.07.2023 gemeinsam mit Verter*innen der Länderfachschaft, des BRF, der HU und FU, der Personalrat der Referendar*innen beim Kammergericht Berlin und iur.reform statt. Besprochen wurden unter anderem die folgenden Punkte:
- Unabhängige Zweitkorrektur in der staatlichen Pflichtfachprüfung: Auch wenn dies grundsätzlich ein wichtiges Anliegen sei, scheitere eine Einführung dessen derzeit momentan hauptsächlich aus finanziellen und praktischen Gründen. Insbesondere fehle derzeit die langfristige Sicherheit, auf eine ausreichende Anzahl von Korektor*innen zurückgreifen zu können.
- Herbst-JuMiKo 2023: Ein eigener Tagesordnungspunkt zum Thema Juristische Ausbildung auf der JuMiKo im Herbst 2023 würde vonseiten der Senatsverwaltung wohlwollend geprüft. Die Justizsenatorin habe darauf allerdings keinen alleinigen Einfluss und könne daher keine großen Hoffnungen machen.
- Regelmäßige Treffen: Die Justizsenatorin möchte grundsätzlich ermöglichen, dass sie sich einmal pro Jahr mit den Studierendenvertretungen und -initiativen zusammensetzt.
Das letzte Gespräch mit der brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann fand am 09.06.2023 statt und wurde durch den Fachschaftsrat der Universität Potsdam geführt. Dabei wurde unter anderem der folgende Punkt von der Ministerin angesprochen:
- Einstellung in die brandenburgische Justiz: Die Einstellungschancen in der Justiz Brandenburg seien – auch perspektivisch – so gut wie nie. Dies betreffe alle juristischen Justizberufe, einschließlich der Notare. Auch Bewerber:innen mit befriedigenden Leistungen hätten hervorragende Chancen auf den Richterdienst oder die Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft. Zusatzqualifikationen und insbesondere Stationszeugnisse im Referendariat würden dabei Berücksichtigung finden. Bewerber:innen sollten sich nicht von einer Bewerbung abhalten lassen, weil sie glauben, ihre Note wäre zu schlecht.
Während des Gesprächs mit dem GJPA am 07.07.2022 wurden unter anderem die folgenden Punkte besprochen:
- Reform des § 3 JAO (Berlin/Brandenburg): Im Austausch mit der Länderfachschaft Berlin-Brandenburg und den Mitgliedsfachschaften soll im kommenden Jahr der Prüfungsstoff für das Erste Juristische Examen in § 3 JAO (Berlin/Brandenburg) aktualisiert werden. Die Grundstruktur wird nach Angaben des GJPA aber auch künftig erhalten bleiben.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Stoffkatalog nicht erweitert, sondern stattdessen auf die durch Rechtsetzung und Rechtsprechung inhaltliche erfolgte Ausdehnung Rücksicht genommen wird. Zudem soll in Hinblick auf das Europarecht eine schärfere Trennung zwischen den Stoffanforderungen für Studierende des regulären Studiengangs in Berlin und Potsdam und für Studierende der „European Law School“ sowie der Europa-Universität Viadrina erfolgen. - Handschriftlicher Lebenslauf: Im Zuge der JAO-Reform soll auch über die Abschaffung der Einreichung eines (handschriftlichen) Lebenslaufes im Rahmen der Examensanmeldung nachgedacht werden, um etwaige Diskriminierung zu vermeiden.
- Anonymisierung schriftlicher Universitätsprüfungen: Das GJPA sympathisiert mit dem Vorschlag, alle schriftlichen Universitätsprüfungen zu anonymisieren. Die jeweilige Umsetzung dessen hat aber aufgrund der Wissenschaftsfreiheit durch die einzelnen Fakultäten zu erfolgen.
- Umgang mit Gesetzesreformen: In Bezug auf Gesetzesänderungen gibt der zu verwendende Stand der Hilfsmittel Aufschluss darüber, was von den Studierenden erwartet wird. Bei umfassenden Reformen darf zudem davon ausgegangen werden, dass der Lösungsvermerk einen entsprechenden Hinweis auf die kürzlich erfolgte Änderung enthält und somit vertiefte Kenntnisse, auch mangels Rechtsprechung, nicht zu erwarten sind.
- Klebezettel: Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Regelung zu den Klebezetteln auf der Website des GJPA dahin gehend zu verstehen ist, dass es grundsätzlich erlaubt ist, beliebig viele unbeschriftete Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel in den Gesetzestexten anzubringen. Diese dürfen etwa auch einzelne Paragraphen, Absätze oder Wörter innerhalb der Gesetzestexte markieren. Eine Verpflichtung zur Anbringung der Klebezettel nur am Seitenrand besteht nicht.
Eine Ausnahme zu der Regelung, dass Klebezettel nur ohne Beschriftung zulässig sind, gilt nur für die Kurzbezeichnung eines Gesetzes: Es ist pro Gesetz einmal erlaubt, dieses mit einem beschrifteten Klebezettel zu markieren. Auf diesem darf jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden. Wo es angebracht wird, ist freigestellt. - Stand des E-Examens: Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Einführung des E-Examens für die Zweite Juristische Prüfung weiterhin für Dezember 2023 anberaumt wird. Der aktuelle Stand ist beim Personalrat der Berliner Referendar*innen beim Kammergericht nachzulesen. Wann die Einführung des E-Examens auch für die Erste Juristische Prüfung erfolgt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Erfahrungen aus der digitalen Durchführung im Zweiten Staatsexamen sollen allerdings für die Vorbereitung der Digitalisierung des Ersten Staatsexamens genutzt werden. Zunächst gilt es, dass auch universitäre Prüfungen digitalisiert werden, sodass Studierende das digitale Klausuren schreiben einüben können.