Schriftliche Pflichtfachprüfung

I. Prüfungstermine

Je nach Prüfungskampagne finden die schriftlichen Prüfungen entweder im April oder im Oktober statt:

  • Frühjahrskampagne: grundsätzlich Mitte bis Ende April
  • Herbstkampagne: grundsätzlich Mitte bis Ende Oktober

Nach Klausuren an zwei aufeinanderfolgenden Tagen liegt grundsätzlich ein Ruhetag bzw. ein Wochenende.

Weitere Informationen zu den Prüfungsterminen finden sich hier.

II. Ladung und Zulassungsvoraussetzungen

Eine Ladung erfolgt, wenn die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgreich war. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

III. Zugelassene Hilfsmittel

  • Anmerkungen in den Gesetzestexten: Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen durch beispielsweise Textmarker oder Bleistift sind unzulässig.
  • Verwendung von Klebezetteln: Es ist grundsätzlich erlaubt, beliebig viele unbeschriftete Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel in den Gesetzestexten anzubringen. Diese dürfen etwa auch einzelne Paragraphen, Absätze oder Wörter innerhalb der Gesetzestexte markieren. Eine Verpflichtung zur Anbringung der Klebezettel nur am Seitenrand besteht nicht.
    Eine Ausnahme zu der Regelung, dass Klebezettel nur ohne Beschriftung zulässig sind, gilt nur für die Kurzbezeichnung eines Gesetzes: Es ist pro Gesetz einmal erlaubt, dieses mit einem beschrifteten Klebezettel zu markieren. Auf diesem darf jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden. Wo es angebracht wird, ist freigestellt.
  • Verwendung von Lesezeichen: Es ist grundsätzlich erlaubt schlichte Lesezeichen (z. B. die der Marke SKIN) in den Gesetzessammlungen zu verwenden. Ebenso wie ggf. verwendete Klebezettel müssen diese unbeschriftet sein.
  • Stand der Hilfsmittel: Es sind die Auflagen bzw. der Stand der Ergänzungslieferung zu verwenden, die am ersten Tag des Monats, der dem (ersten) Monat der schriftlichen Prüfung vorausgeht, im Handel verfügbar ist. In der Regel ist das der 01.03. (Frühjahrskampagne) oder der 01.09. (Herbstkampagne). Unerheblich ist der angegebene Stand der Gesetzeslage oder der Bearbeitung. Ältere Auflagen können auf eigenes Risiko verwendet werden.

IV. Ablauf der Prüfungstage

Die Ladung zu den einzelnen Klausuren erfolgt zu um 8 Uhr. Einlass und die Anmeldung erfolgen entsprechend am in der Ladung angegebenen Prüfungsortes. Für die Anmeldung ist das Vorzeigen der Ladung sowie eures Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Beide Dokumente müsst ihr an allen Klausurtagen bereithalten. Bei der Anmeldung wird euch auch eine Platznummer zugewiesen. Der entsprechende Tisch ist unbedingt zu besetzen. Nachdem ihr an eurem Platz angekommen seid, solltet ihr euch vorne genügend Schreibpapier, einen Mantelbogen sowie eine Büroklammer abholen.

In den Prüfungsraum darf grundsätzlich alles mitgenommen werden (Smartphone, Karteikarten etc.). Alle Gegenstände, die nicht in der Prüfung zugelassen sind, sind jedoch vor Beginn der Prüfung in euren Taschen und Rücksäcken zu verstauen. Diese sind wiederum an die Wände des Prüfungsraums zu stellen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Telefone ausgestellt und möglicherweise gestellte Wecker deaktiviert sind. 

Je nachdem wie schnell Einlass erfolgt, beginnt die Klausur erfahrungsgemäß zwischen 8:30 Uhr und 9:00 Uhr. Vor dem Austeilen der Sachverhalte und dem Beginn der Bearbeitungszeit erklärt das GJPA täglich über eine Ansage, wie der Mantelbogen auszufüllen ist. Am ersten und am letzten Klausurtag werden zudem noch weitere Hinweise gegeben, z. B. das Vorgehen im Falle einer Krankheit oder das Datum für die Notenbekanntgabe.

Nach dem Beginn der Bearbeitungszeit beträgt die Schreibzeit fünf Stunden. Zwar gibt es im Prüfungsraum an diversen Orten Wanduhren, es empfiehlt sich aber dennoch, eine eigene Uhr oder einen (stumm geschalteten) Wecker an eurem Platz bereitzuhalten, damit ihr während der Klausur die Zeit im Auge behalten könnt.

Am Ende der Bearbeitungszeit muss die Klausur in ihrem Mantelbogen, festgemacht mit einer Büroklammer, an der linken bzw. rechten Seite des eigenen Tisches liegen. Insbesondere muss die Sortierung und Nummerierung der Seiten sowie die Unterschrift mit der Kennnummer (nicht: Name) zu diesem Zeitpunkt schon erfolgt sein. Liegt die Klausur nicht rechtzeitig am Tischrand, kann dies zu einer Nichtbewertung führen.

V. Nach der Prüfung

Erst nachdem alle Klausurbearbeitungen eingesammelt wurden, dürft ihr aufstehen und eure Sachen zusammenpacken sowie den Prüfungsraum verlassen. Bitte nehmt dabei Rücksicht auf etwaige Prüflinge, die aufgrund einer Schreibzeitverlängerung noch mit der Bearbeitung beschäftigt sind und beginnt erst draußen mit euren Gesprächen.

Die Notenbekanntgabe erfolgt jeweils Mitte Juli für die Frühjahrskampagne und Mitte Januar für die Herbstkampagne auf der folgenden Website: https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/juristische-pruefungen/artikel.435227.php. Der genaue Termin wird euch vor Beginn der letzten Examensklausur mitgeteilt. In der Regel kann am entsprechenden Tag mit einer Veröffentlichung im Laufe des Morgens gerechnet werden.

VI. Weitere Informationen

  • Essen und Trinken: Essen und Trinken darf auf oder neben dem Tisch bereitgestellt und während der Bearbeitungszeit konsumiert werden. Bitte nehmt jedoch Rücksicht auf eure Mitprüflinge und verzichtet auf geruchs- und geräuschintensive Lebensmittel.
  • Gesetzestexte: Es empfiehlt sich, an allen Klausurtagen alle zugelassenen Gesetzestexte am Tisch zu haben. Diese dürfen entweder auf oder neben dem Tisch abgelegt werden.
  • Hilfsmittel: Solltet ihr euch unsicher in Bezug auf die Zulässigkeit eurer Hilfsmittel sein (z. B. die Zulässigkeit eurer Klebezettel), könnt ihr diese vor Beginn der Bearbeitungszeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GJPA überprüfen lassen.
  • Ohrstöpsel: Das Tragen von Ohrstöpseln wie Ohropax, Loops usw. ist zulässig. Nicht erlaubt ist jedoch die Verwendung von Kopfhörern mit Noise-Cancelling-Technologie.
  • Landesrecht in der Pflichtfachprüfung: Sollen landesrechtliche Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts oder des Baurechts im Rahmen einer Klausur abgeprüft werden, wird entweder der Hinweis gegeben, dass der Fall jeweils nach Berliner oder Brandenburger Recht zu lösen ist oder mittels eines Falls, der in einem fiktiven Bundesland spielt. Entsprechend benötigte Gesetzestexte würden abgedruckt werden.
  • Kommunalrecht in der Pflichtfachprüfung: Kommunalrecht ist gem. § 3 IV Nr. 3 lit. c JAO Teil des möglichen Prüfungsstoffs. Soll es im Rahmen einer Klausur abgeprüft werden, geschieht dies in der Regel mittels eines Falls aus einem fiktiven Bundesland. Entsprechend benötigte Gesetzestexte würden abgedruckt werden. Auch Berliner Studierende müssen Grundzüge des Kommunalrechts (der Flächenländer) beherrschen.
  • Fehlende Eintragung in der Notenübersicht: Im Einzelfall kann es sein, dass noch nicht alle Noten am Tag der Notenbekanntgabe eingetragen wurden. Dies kann insbesondere aufgrund Krankheit einzelner Korrektor*innen passieren und ist kein Zeichen von Nichtbestehen o. Ä. Solltet ihr betroffen sein, müsst ihr euch leider bis zur nächsten Aktualisierung der Notenübersicht gedulden. Das Datum der nächsten Aktualisierung ist der aktuellen Notenübersicht zu entnehmen.
  • Klausureneinsicht: Die Einsicht in die eigenen Klausurbearbeitungen ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der (vollständigen) unverbindlichen Notenmitteilung möglich (siehe dazu EuGH, Urt. v. 20.12.2017 – C-434/16 = NJW 2018, 767 und BVerwG, Urt. v. 30.11.2022 – 6 C 10.21 = BVerwGE 177, 211).

Weitere Informationen zum Prüfungsablauf und zu den Hilfsmitteln finden sich hier und hier.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner