Schriftliche Pflichtfachprüfung

I. Prüfungstermine

Je nach Prüfungskampagne finden die schriftlichen Prüfungen entweder im April oder im Oktober statt:

  • Frühjahrskampagne: grundsätzlich Mitte bis Ende April
  • Herbstkampagne: grundsätzlich Mitte bis Ende Oktober

Nach Klausuren an zwei aufeinanderfolgenden Tagen liegt grundsätzlich ein Ruhetag bzw. ein Wochenende.

Weitere Informationen zu den Prüfungsterminen finden sich hier.

II. Ladung und Zulassungsvoraussetzungen

Eine Ladung erfolgt, wenn die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgreich war. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

III. Zugelassene Hilfsmittel

  • Anmerkungen in den Gesetzestexten: Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen durch beispielsweise Textmarker oder Bleistift sind unzulässig.
  • Verwendung von Klebezetteln: Es ist grundsätzlich erlaubt, beliebig viele unbeschriftete Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel in den Gesetzestexten anzubringen. Diese dürfen etwa auch einzelne Paragraphen, Absätze oder Wörter innerhalb der Gesetzestexte markieren. Eine Verpflichtung zur Anbringung der Klebezettel nur am Seitenrand besteht nicht.
    Eine Ausnahme zu der Regelung, dass Klebezettel nur ohne Beschriftung zulässig sind, gilt nur für die Kurzbezeichnung eines Gesetzes: Es ist pro Gesetz einmal erlaubt, dieses mit einem beschrifteten Klebezettel zu markieren. Auf diesem darf jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden. Wo es angebracht wird, ist freigestellt.
  • Verwendung von Lesezeichen: Es ist grundsätzlich erlaubt schlichte Lesezeichen (z. B. die der Marke SKIN) in den Gesetzessammlungen zu verwenden. Ebenso wie ggf. verwendete Klebezettel müssen diese unbeschriftet sein.
  • Stand der Hilfsmittel: Es sind die Auflagen bzw. der Stand der Ergänzungslieferung zu verwenden, die am ersten Tag des Monats, der dem (ersten) Monat der schriftlichen Prüfung vorausgeht, im Handel verfügbar ist. In der Regel ist das der 01.03. (Frühjahrskampagne) oder der 01.09. (Herbstkampagne). Unerheblich ist der angegebene Stand der Gesetzeslage oder der Bearbeitung. Ältere Auflagen können auf eigenes Risiko verwendet werden.

IV. Ablauf des Prüfungstags

Weitere Informationen folgen in Kürze.

V. Weitere Informationen

  • Landesrecht in der Pflichtfachprüfung: Sollen landesrechtliche Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts oder des Baurechts im Rahmen einer Klausur abgeprüft werden, wird entweder der Hinweis gegeben, dass der Fall jeweils nach Berliner oder Brandenburger Recht zu lösen ist oder mittels eines Falls, der in einem fiktiven Bundesland spielt. Entsprechend benötigte Gesetzestexte würden abgedruckt werden.

Weitere Informationen zum Prüfungsablauf und zu den Hilfsmitteln finden sich hier und hier.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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